Leiharbeiter:

Checkliste LA
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Info.: Leiharbeiter bei Kündigung:

 

1.    Einvernehmliche Auflösungen sind in der Regel zu deinem Nachteil ausgelegt.

 

2.    Beachte deshalb diesen Merkzettel, den Arbeitskräfteüberlassungs-KV und den Chemie-KV.

 

3.    KÜNDIGUNG BEI STEHZEITEN UNZULÄSSIG!
Der Kollektivvertrag regelt, dass auf Grund der Beendigung einer Überlassung nicht gekündigt werden darf. (Deshalb wird immer eine „Einvernehmlich Auflösung“ zum unterschreiben vorgelegt.

 

 

 

Wichtig:

Eine Kündigung braucht nicht unterschrieben werden!

 

Ist also ein Einsatz zu Ende, darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden! Erfolgt trotzdem eine Kündigung durch den Überlasser (Leihfirma), muss diese unzulässige Kündigung binnen einer Woche beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden und sozialwidrig sein (Kündigungsanfechtung gem. § 105 Arbeitsverfassungsgesetz)!

Für überlassene ArbeiterInnen (Leiharbeiter) sieht der Kollektivvertrag eine günstigere Regelung vor.