Wichtig!

Informationen zur Registrierkassen-

und Belegerteilungspflicht

Was versteht man unter Belegerteilungspflicht? Für jeden Betrieb besteht ab 1. Jänner 2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen.

Du bist gesetzlich verpflichtet den Beleg entgegennehmen und musst Diesen bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen.

Beachte: Mit jeden Einkauf habe ich i. d. R. 20% MwSt bereits an das Unternehmen/Gastwirt bezahlt. Nehme ich den Beleg nicht mit, ist es den Unternehmen/Gastwirt möglich Diesen zurück zu buchen und deine bezahlte Steuer einzustecken!

Für Vereine sind andere Regelungen möglich.


krank im Urlaub?

Urlaubsgesetz § 5. (1) Erkrankt (verunglückt) ein Arbeitnehmer während des Urlaubes, ohne dies vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, so werden auf Werktage fallende Tage der Erkrankung, an denen der Arbeitnehmer durch die Erkrankung arbeitsunfähig war, auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage gedauert hat.

Anders gesagt: 3 Tage krank im Urlaub sind 3 Urlaubstage!

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